lbs – pounds

lbs (pounds, engl. = Pfunde, Gewicht) eine amerikanische Gewichts-Maßeinheit. Da Reifen international verkauft werden, findet man z.T. die Angabe der maximalen Reifen- Tragfähigkeit in lbs.

  • „lb“ ist die Abkürzung für das lateinische Wort „libra“ = Waage
  • „lbs“ ist der Plural für pounds
  • 1 lb = 0,4536 kg
  • 1 kg = 2,205 lbs


Geräuschkennzeichnung S auf Reifen

Neue Reifenkennzeichnung wegen Geräuschgrenzwerten

Reifen Kennzeichnung S

Gemäß der neuen Richtlinie ECE-R 117 müssen Reifen zukünftig eine Geräusch Kennzeichnung haben und auf der Seitenflanke mit einem S (S = Sound) gekennzeichnet sein. Links neben diesem S muss die dazu gehörende Genehmigungsnummer stehen (wie bei E-Kenzeichnung und DOT). Somit wird es gewährleistet sein, dass die Geräusch-Grenzwerte eingehalten werden.

Richtlinie: 92/23/EWG in Verbindung mit 2001/43/EWG.

Ab nach Breite gestaffelten Terminen wird es dann untersagt sein, Reifen ohne die S Geräusch-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.

Diese Termine sind:

Reifenart Querschnittsbreite Verbot ab/seit

PKW-Reifen nach ECE-R 30

  • Bis einschließlich 185 mm Breite 1. Oktober 2009
  • Bis einschließlich 215 mm Breite 1. Oktober 2010
  • Mehr als 215 mm Breite 1. Oktober 2011

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Bei LKW- und LLKW-Reifen geht die Geräuschkennzeichnung nach Tragfähigkeit und Geschwindigkeits-Index:

LLKW-Reifen nach ECE-R 54 Tragfähigkeit gleich oder kleiner 121 (bis
1.450 Kilo) und zusätzlich Speed-Index höher oder gleich N (also 140 km/h)

  • 1. Oktober 2009

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Geschwindkeitskategorie unter oder gleich M (also 130 km/h)

  • 1. Oktober 2009

Zweiradreifen

Nicht genannt; keine Geräuschkennzeichnung vorgesehen

Wichtiger Hinweis:

Bei den Fristen für die Pflicht zur Geräuschkennzeichnung ist maßgeblich das Inverkehrbringen des Reifens und nicht das Herstellungsdatum relevant, weil es eine Umweltmaßnahme ist und dem Gesetzgeber die Altbestände völlig egal sind (so wie beim Verbot von Bleigewichten zum 1.7.2005).
Bei PKW-Reifen sind ausdrücklich alle Reifenarten betroffen (Sommerreifen, Winterreifen, Ganzjahresreifen).

Reifen mit der Geräuschkennzeichnung S können Sie in unserem Reifen Shop günstig kaufen.

Weitere Links:



LLKW Reifen

Ein LLKW ist ein Leicht-Lastkraftwagen, also ein Transporter und vergleichbare Fahrzeuge.

Dannach sind die LLKW Reifen benannt.

LLKW Reifen sind nach ganz anderen Ansprüchen als ein PKW Reifen hergestellt. Sie unterliegen ja auch in der Regel viel höheren Belastungen. Also muss die Reifen Tragfähigkeit entsprechend hoch sein. Auch die Verschleissfestigkeit der Reifen muss hoch. Erwartet doch jeder Fuhrpark Betreiber eine hohe Laufleistung der Reifen seiner Transporter.

Im Reifen Shop können Sie günstig LLKW Reifen kaufen!

Weitere Infos rund um Reifen und Felgen finden Sie im Lexikon.



Vorbeifahrgeräusch Reifen

Das Vorbeifahrgeräusch ist u.a. ein Prüfkriterium bei Reifentests. Bei Reifen kommt es zu unterschiedlich starken Geräuschentwicklungen. Die Lautstärke eines abrollenden Reifens wird gemessen, verglichen und in Dezibel (A) angegeben. Je leiser der Reifen ist, desto angenehmer in die Geräuschkulisse im Fahrzeug. Leise Reifen bieten also Komfort. Reifen erzeugen Lautstärken von 60 bis 75 dB (A).

Bei bestimmten Reifen ist / wird die Geräuschkennzeichnung S vorgeschrieben.

Weitere Links:



Geräuschentwicklung bei Reifen – Reifengeräuschentwicklung

Der Reifen beim fahrenden Auto oder Motorrad erzeugt Abrollgeräusche und Luftgeräusche (Airpumping). Je nach Konstruktion und Profilart bzw. Profilgestaltung der Reifen gibt es laute und leise Reifen. Je leiser der Reifen ist, desto angenehmer in die Geräuschkulisse im Fahrzeug. Leise Reifen bieten also Komfort. Die Lautstärke eines abrollenden Reifens wird häufig auch bei Reifentests ermittelt und verglichen (Vorbeirollgeräusch und Innengeräusch). Die Maßeinheit für die Lautstärke (Schallpegel) ist Dezibel (A). Reifen erzeugen Lautstärken von ca. 60 bis 75 dB (A).

Bei einigen Reifen wird bzw. ist nun eine Geräuschkennzeichnug S vorgeschrieben.

Weitere Artikel zu diesem Thema:



Sound Kennzeichnung S für Reifen

Neue Reifenkennzeichnung wegen Soundgrenzwerten

Reifen Kennzeichnung S

Gemäß der neuen Richtlinie ECE-R 117 müssen Reifen zukünftig eine „Sound“
Kennzeichnung
haben und auf der Seitenflanke mit einem S gekennzeichnet sein. Links neben diesem S muss die dazu gehörende Genehmigungsnummer stehen (wie bei E-Kennung und DOT). Somit wird es gewährleistet sein, dass die neuen Sound-Grenzwerte eingehalten werden.

Richtlinie: 92/23/EWG in Verbindung mit 2001/43/EWG.

Ab nach Breite gestaffelten Terminen wird es dann untersagt sein, Reifen ohne S Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.

Diese Termine lauten:

Reifenart Querschnittsbreite Verbot seit/ab

PKW-Reifen nach ECE-R 30

  • Bis einschließlich 185 mm Breite 1. Oktober 2009
  • Bis einschließlich 215 mm Breite 1. Oktober 2010
  • Mehr als 215 mm Breite 1. Oktober 2011

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Bei LKW- und LLKW-Reifen geht es nach Tragfähigkeit und Geschwindigkeits-Index:

LLKW-Reifen nach ECE-R 54 Tragfähigkeit gleich oder kleiner 121 (bis
1.450 Kilo) und zusätzlich Speed-Index höher oder gleich N (also 140 km/h)

  • 1. Oktober 2009

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Geschwindkeitskategorie unter oder gleich M (also 130 km/h)

  • 1. Oktober 2009

Zweiradreifen

Nicht genannt; keine Soundkennzeichnung vorgesehen

Wichtiger Hinweis:

Bei den Fristen ist maßgeblich das Inverkehrbringen des Reifens und nicht das Herstellungsdatum relevant, weil es eine Umweltmaßnahme ist und dem Gesetzgeber die Altbestände völlig egal sind (so wie beim Verbot von Bleigewichten zum 1.7.2005).
Bei PKW-Reifen sind ausdrücklich alle Reifenarten betroffen (Sommerreifen, Winterreifen, Ganzjahresreifen).



Winterreifenpflicht Deutschland/Österreich

Die Winterreifenpflicht in Deutschland

Genau genommen gibt es in Deutschland keine Winterreifenpflicht.

Winterreifen Conti TS810Die Straßenverkehrsordnung (StVO) – §2 Abs. 3a schreibt vor (Auszug): „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbe- sondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“.
Diese Regelung ist sehr schwammig.

Der Bußgeldkatalog (Stand 01.08.07) sieht dazu folgendes vor:

  • Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen angepasst: 20 Euro
  • Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen angepasst, mit Behinderung anderer: 40 Euro/ 1Punkt
  • Neben den möglichen Bußgeldern gibt es noch die Problematik mit den Versicherungen. So kann es möglich sein, dass man im Falle eines Unfalls in Regress genommen werden kann. Oder die Zuweisung einer Teilschuld, selbst bei einem ansonsten völlig unverschuldeten Unfall. Dazu gibt es bereits einige Gerichtsurteile.

Winterreifenpflicht in Österreich seit 01/2008

Österreich hat seit Januar 2008 die Winterreifenpflicht eingeführt. Die neue Vorschrift gilt jeweils vom 01. November bis zum 15. April. In diesem Zeitraum müssen bei winterlichen Bedingungen wie Eis und Schnee und Matsch alle Kfz mit Winterreifen ausgestattet sein.

Conti Winterreifenempfehlung Winterreifen Verstöße werden werden mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet. Es ist zudem möglich, dass die Polizei das Kfz aus dem Verkehr zieht. Kommt es ohne Benutzung von Winterreifen zu einer Gefährdung anderer, drohen Strafen bis zu 5000 Euro (in Deutschland drohen dafür 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg).

Alternativ zur Winterbereifung dürfen auch Schneeketten genutzt werden Dass gilt jedoch nur , wenn die Straße komplett mit einer festen Eis- oder Schneedecke überzogen ist. Nur dann ist eine Beschädigung der Fahrbahn auszuschließen. Der Kfz-Teile-Service empfiehlt: Winterreifen nutzen und bei Bedarf Schneeketten aufziehen.

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Fotos: Continental