Geräuschkennzeichnung S auf Reifen

Neue Reifenkennzeichnung wegen Geräuschgrenzwerten

Reifen Kennzeichnung S

Gemäß der neuen Richtlinie ECE-R 117 müssen Reifen zukünftig eine Geräusch Kennzeichnung haben und auf der Seitenflanke mit einem S (S = Sound) gekennzeichnet sein. Links neben diesem S muss die dazu gehörende Genehmigungsnummer stehen (wie bei E-Kenzeichnung und DOT). Somit wird es gewährleistet sein, dass die Geräusch-Grenzwerte eingehalten werden.

Richtlinie: 92/23/EWG in Verbindung mit 2001/43/EWG.

Ab nach Breite gestaffelten Terminen wird es dann untersagt sein, Reifen ohne die S Geräusch-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.

Diese Termine sind:

Reifenart Querschnittsbreite Verbot ab/seit

PKW-Reifen nach ECE-R 30

  • Bis einschließlich 185 mm Breite 1. Oktober 2009
  • Bis einschließlich 215 mm Breite 1. Oktober 2010
  • Mehr als 215 mm Breite 1. Oktober 2011

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Bei LKW- und LLKW-Reifen geht die Geräuschkennzeichnung nach Tragfähigkeit und Geschwindigkeits-Index:

LLKW-Reifen nach ECE-R 54 Tragfähigkeit gleich oder kleiner 121 (bis
1.450 Kilo) und zusätzlich Speed-Index höher oder gleich N (also 140 km/h)

  • 1. Oktober 2009

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Geschwindkeitskategorie unter oder gleich M (also 130 km/h)

  • 1. Oktober 2009

Zweiradreifen

Nicht genannt; keine Geräuschkennzeichnung vorgesehen

Wichtiger Hinweis:

Bei den Fristen für die Pflicht zur Geräuschkennzeichnung ist maßgeblich das Inverkehrbringen des Reifens und nicht das Herstellungsdatum relevant, weil es eine Umweltmaßnahme ist und dem Gesetzgeber die Altbestände völlig egal sind (so wie beim Verbot von Bleigewichten zum 1.7.2005).
Bei PKW-Reifen sind ausdrücklich alle Reifenarten betroffen (Sommerreifen, Winterreifen, Ganzjahresreifen).

Reifen mit der Geräuschkennzeichnung S können Sie in unserem Reifen Shop günstig kaufen.

Weitere Links:



Geräuschentwicklung bei Reifen – Reifengeräuschentwicklung

Der Reifen beim fahrenden Auto oder Motorrad erzeugt Abrollgeräusche und Luftgeräusche (Airpumping). Je nach Konstruktion und Profilart bzw. Profilgestaltung der Reifen gibt es laute und leise Reifen. Je leiser der Reifen ist, desto angenehmer in die Geräuschkulisse im Fahrzeug. Leise Reifen bieten also Komfort. Die Lautstärke eines abrollenden Reifens wird häufig auch bei Reifentests ermittelt und verglichen (Vorbeirollgeräusch und Innengeräusch). Die Maßeinheit für die Lautstärke (Schallpegel) ist Dezibel (A). Reifen erzeugen Lautstärken von ca. 60 bis 75 dB (A).

Bei einigen Reifen wird bzw. ist nun eine Geräuschkennzeichnug S vorgeschrieben.

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Sound Kennzeichnung S für Reifen

Neue Reifenkennzeichnung wegen Soundgrenzwerten

Reifen Kennzeichnung S

Gemäß der neuen Richtlinie ECE-R 117 müssen Reifen zukünftig eine „Sound“
Kennzeichnung
haben und auf der Seitenflanke mit einem S gekennzeichnet sein. Links neben diesem S muss die dazu gehörende Genehmigungsnummer stehen (wie bei E-Kennung und DOT). Somit wird es gewährleistet sein, dass die neuen Sound-Grenzwerte eingehalten werden.

Richtlinie: 92/23/EWG in Verbindung mit 2001/43/EWG.

Ab nach Breite gestaffelten Terminen wird es dann untersagt sein, Reifen ohne S Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.

Diese Termine lauten:

Reifenart Querschnittsbreite Verbot seit/ab

PKW-Reifen nach ECE-R 30

  • Bis einschließlich 185 mm Breite 1. Oktober 2009
  • Bis einschließlich 215 mm Breite 1. Oktober 2010
  • Mehr als 215 mm Breite 1. Oktober 2011

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Bei LKW- und LLKW-Reifen geht es nach Tragfähigkeit und Geschwindigkeits-Index:

LLKW-Reifen nach ECE-R 54 Tragfähigkeit gleich oder kleiner 121 (bis
1.450 Kilo) und zusätzlich Speed-Index höher oder gleich N (also 140 km/h)

  • 1. Oktober 2009

LKW-Reifen nach ECE-R 54

Geschwindkeitskategorie unter oder gleich M (also 130 km/h)

  • 1. Oktober 2009

Zweiradreifen

Nicht genannt; keine Soundkennzeichnung vorgesehen

Wichtiger Hinweis:

Bei den Fristen ist maßgeblich das Inverkehrbringen des Reifens und nicht das Herstellungsdatum relevant, weil es eine Umweltmaßnahme ist und dem Gesetzgeber die Altbestände völlig egal sind (so wie beim Verbot von Bleigewichten zum 1.7.2005).
Bei PKW-Reifen sind ausdrücklich alle Reifenarten betroffen (Sommerreifen, Winterreifen, Ganzjahresreifen).