Winterreifenpflicht Deutschland/Österreich

Die Winterreifenpflicht in Deutschland

Genau genommen gibt es in Deutschland keine Winterreifenpflicht.

Winterreifen Conti TS810Die Straßenverkehrsordnung (StVO) – §2 Abs. 3a schreibt vor (Auszug): „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbe- sondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“.
Diese Regelung ist sehr schwammig.

Der Bußgeldkatalog (Stand 01.08.07) sieht dazu folgendes vor:

  • Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen angepasst: 20 Euro
  • Fahrzeug nicht den Witterungsverhältnissen angepasst, mit Behinderung anderer: 40 Euro/ 1Punkt
  • Neben den möglichen Bußgeldern gibt es noch die Problematik mit den Versicherungen. So kann es möglich sein, dass man im Falle eines Unfalls in Regress genommen werden kann. Oder die Zuweisung einer Teilschuld, selbst bei einem ansonsten völlig unverschuldeten Unfall. Dazu gibt es bereits einige Gerichtsurteile.

Winterreifenpflicht in Österreich seit 01/2008

Österreich hat seit Januar 2008 die Winterreifenpflicht eingeführt. Die neue Vorschrift gilt jeweils vom 01. November bis zum 15. April. In diesem Zeitraum müssen bei winterlichen Bedingungen wie Eis und Schnee und Matsch alle Kfz mit Winterreifen ausgestattet sein.

Conti Winterreifenempfehlung Winterreifen Verstöße werden werden mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet. Es ist zudem möglich, dass die Polizei das Kfz aus dem Verkehr zieht. Kommt es ohne Benutzung von Winterreifen zu einer Gefährdung anderer, drohen Strafen bis zu 5000 Euro (in Deutschland drohen dafür 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg).

Alternativ zur Winterbereifung dürfen auch Schneeketten genutzt werden Dass gilt jedoch nur , wenn die Straße komplett mit einer festen Eis- oder Schneedecke überzogen ist. Nur dann ist eine Beschädigung der Fahrbahn auszuschließen. Der Kfz-Teile-Service empfiehlt: Winterreifen nutzen und bei Bedarf Schneeketten aufziehen.

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Fotos: Continental

 



Winterreifenpflicht in Österreich seit 01/2008 – Strafen bis zu 5000 €

Conti Winterreifen 4×4Österreich führte zum 01. Januar 2008 die Winterreifenpflicht ein. Die neue Vorschrift gilt jeweils vom 01. November bis zum 15. April. In diesem Zeitraum müssen bei winterlichen Bedingungen wie Eis, Schnee und Matsch alle Kfz mit Winterreifen ausgestattet sein. weiterlesen »