Gleitschutzketten (Schneeketten) werden auf die auf die Räder montiert um bei Eis und Schnee den notwendigen Grip zu erreichen.
Gemäß § 3 StVO ist mit montierten Gleitschutzketten eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.
Gleitschutzketten (Schneeketten) werden auf die auf die Räder montiert um bei Eis und Schnee den notwendigen Grip zu erreichen.
Gemäß § 3 StVO ist mit montierten Gleitschutzketten eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig.
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