Österreich führte zum 01. Januar 2008 die Winterreifenpflicht ein. Die neue Vorschrift gilt jeweils vom 01. November bis zum 15. April. In diesem Zeitraum müssen bei winterlichen Bedingungen wie Eis, Schnee und Matsch alle Kfz mit Winterreifen ausgestattet sein.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet. Es ist zudem möglich, dass die Polizei das Kfz aus dem Verkehr zieht. Kommt es ohne Benutzung von Winterreifen zu einer Gefährdung anderer, drohen Strafen bis zu 5000 Euro (in Deutschland drohen dafür 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg).
Alternativ zur Winterbereifung dürfen auch Schneeketten genutzt werden Dass gilt jedoch nur , wenn die Straße komplett mit einer festen Eis- oder Schneedecke überzogen ist. Nur dann ist eine Beschädigung der Fahrbahn auszuschließen.
Der Kfz-Teile-Service empfiehlt: Winterreifen nutzen und bei Bedarf Schneeketten aufziehen. Foto: Continental
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