Geschwindigkeitsklassen- Geschwindigkeitssymbol (GSY)

Ist die Maximalgeschwindigkeit, für die ein Reifentyp freigegeben ist. Einer bestimmten Geschwindigkeitskategorie ist jeweils ein Buchstabe zugeordnet.

Ein Beispiel:

225/45 R 17 94 V
V bedeutet hier eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h

SI Geschwindigkeit  

A6 = 30

A7 = 35

A8 = 40

B = 50

C = 60

D = 65

E = 70

F = 80

G = 90

J = 100

K = 110

L = 120

M = 130

N = 140

SI Geschwindigkeit 

P = 150

Q = 160

R = 170

S = 180

T = 190

U = 200

H = 210

V = 240

W = 270

Y = 300

Die Symbole ZR und VR stellen einen Konstruktionscode dar.
Die Symbole VR (nur Motorradreifen) und ZR (Autoreifen und Motorradreifen) lassen Geschwindigketen über 240 km/h zu.
Am Ende der Reifenbezeichnung kann zusätzlich die Angabe der Höchstgeschwindigkeit, dem Geschwindigkeitssymbol, erfolgen

Ein Bsp: 225/35 ZR 19 Y

Der Reifen ist bis 300 km/h zulässig.



Kennzeichnung Reifen – Reifenkennzeichnung

Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Reifen ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h gemäss § 36 Abs. 4 StVZO wie folgt Kennzeichnen:

Seit dem 01.10.1998 ist auch die E-Kennzeichnung vorgeschrieben.

Ein Beispiel für Reifenkennzeichnung auf der Seitenwand:

195/65 R 15 91 T bedeutet:
195 = Reifenbreite in mm
65 = Querschnittsverhältnis – also 65% von 195 mm = 126,75 mm
R = Radialreifen
15 = Felgendurchmesser in Zoll, hier 15 Zoll
91 = Reifen-Tragfähigkeitskennzahl (Codezahl, hier 615 kg)
T = Höchstgeschwindigkeit Speedindex (Codebuchstabe, hier T= 190 km/h)

Fehlt die Angabe der Reifenhöhe ist das Verhältnis immer 80%.
Bsp.: 155 R 15 81 Q – keine Angabe zur Höhe – also 80%.

Weitere Reifenkennzeichnungen: