Kennzeichnung Reifen – Reifenkennzeichnung

Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Reifen ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h gemäss § 36 Abs. 4 StVZO wie folgt Kennzeichnen:

Seit dem 01.10.1998 ist auch die E-Kennzeichnung vorgeschrieben.

Ein Beispiel für Reifenkennzeichnung auf der Seitenwand:

195/65 R 15 91 T bedeutet:
195 = Reifenbreite in mm
65 = Querschnittsverhältnis – also 65% von 195 mm = 126,75 mm
R = Radialreifen
15 = Felgendurchmesser in Zoll, hier 15 Zoll
91 = Reifen-Tragfähigkeitskennzahl (Codezahl, hier 615 kg)
T = Höchstgeschwindigkeit Speedindex (Codebuchstabe, hier T= 190 km/h)

Fehlt die Angabe der Reifenhöhe ist das Verhältnis immer 80%.
Bsp.: 155 R 15 81 Q – keine Angabe zur Höhe – also 80%.

Weitere Reifenkennzeichnungen: