Die Reifen- Mindestprofiltiefe von Sommer- und Winterreifen
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Autoreifen sowie Motorradreifen beträgt 1,6 mm im Hauptprofil. Das ist jedoch sehr wenig, die Gefahr von Aquaplaning ist sehr hoch. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern sowie Leichtkrafträdern genügt dem Gesetzgeber 1,0mm Mindestprofiltiefe. Das ist ebenfalls bedenklich wenig.
Bei der empfohlenen Mindestprofiltiefe wird zwischen Winterreifen und Sommerreifen unterschieden. Sommerreifen sollten noch eine Mindestprofiltiefe von 3mm besitzen, Winterreifen sogar 4mm. Bei Moppedreifen sollten noch 2mm Restprofil vorhanden sein.
Beim Fahren mit geringer Profiltiefe, selbst noch über dem gesetzlichen Mindestwert, kann dies zu einem Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes führen. Dazu existieren verschiedene Gerichtsurteile.
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