Gesetzliche Mindestprofiltiefe Reifen

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe

sommerreifenprofil-reifen.jpgDie gesetzliche Mindestprofiltiefe für Autoreifen sowie Motorradreifen beträgt 1,6 mm im Hauptprofil. Das ist jedoch sehr wenig, die Gefahr von Aquaplaning ist sehr hoch. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Klein- und Leichtkrafträdern genügt dem Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von mindestens 1mm, was ebenfalls bedenklich wenig ist.

Die empfohlene Mindestprofiltiefe

Bei der empfohlenen Mindestprofiltiefe wird zwischen Winterreifen und Sommerreifen unterschieden. Sommerreifen sollten noch eine Profiltiefe von Mindestens 3 mm besitzen, Winterreifen sogar 4 mm. Bei Moppedreifen sollten noch 2 mm Profil vorhanden sein.

Beim Fahren mit geringer Profiltiefe, selbst noch über dem gesetzlichen Mindestwert, kann dies zu einem Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes führen. Dazu existieren verschiedene Gerichtsurteile.

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Mindestprofiltiefe Reifen – Reifenmindestprofiltiefe

Die Reifen- Mindestprofiltiefe von Sommer- und Winterreifen

sommerreifenprofil-reifen.jpgDie gesetzliche Mindestprofiltiefe für Autoreifen sowie Motorradreifen beträgt 1,6 mm im Hauptprofil. Das ist jedoch sehr wenig, die Gefahr von Aquaplaning ist sehr hoch. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern sowie Leichtkrafträdern genügt dem Gesetzgeber 1,0mm Mindestprofiltiefe. Das ist ebenfalls bedenklich wenig.

Bei der empfohlenen Mindestprofiltiefe wird zwischen Winterreifen und Sommerreifen unterschieden. Sommerreifen sollten noch eine Mindestprofiltiefe von 3mm besitzen, Winterreifen sogar 4mm. Bei Moppedreifen sollten noch 2mm Restprofil vorhanden sein.

Beim Fahren mit geringer Profiltiefe, selbst noch über dem gesetzlichen Mindestwert, kann dies zu einem Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes führen. Dazu existieren verschiedene Gerichtsurteile.

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