Mischbereifung – Unterschiedliche Reifenbauarten:
Die Mischung von Diagonal- und Radialreifen am Fahrzeug ist gemäß Straßenverkehrs- zulassungsordnung (StVZ0 §36 Abs. 2a) verboten. Dafür drohen 15 Euro Bußgeld.
Mischbereifung – Unterschiedliche Reifentypen:
Eine Mischung von Sommerreifen, Winterreifen oder Ganzjahresreifen sowie verschiedenen Profilen ist zwar gesetzlich erlaubt, aber die Kombination verschiedener Reifentypen ist gefährlich und beeinträchtigt die Fahrsicherheit und das Fahrverhalten. Eine Mischung verschiedener Geschwindigkeitsklassen und Tragfähigkeitskennziffern ist ebenfalls zulässig, wenn die Mindestanforderungen erreicht werden.
Mischbereifung – Unterschiedliche Reifengrößen
Eine Kombination verschiedener Reifengrößen ist nur dann zulässig, wenn die Reifengrößen auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Auf Vorderachse und Hinterachse unterschiedliche Reifendimensionen zu fahren ist nur nach einer Eintragung möglich. Dabei wird vermerkt und somit vorgegeben, welche Reifenabmaße und welche Felgengröße vorn bzw. hinten montiert werden dürfen. Wenn verschiedene Reifengrößen ohne Hinweise auf die Achse eingetragen sind, dürfen diese nicht vermischt werden. Alle 4 Reifen müssen dann die gleiche Größe aufweisen.
Mischreifen – Unsere Empfehlung
Es wird empfohlen, nicht mit Mischbereifung zu fahren (das gilt natürlich nicht für sportliche und getunte Wagen mit breiteren Reifen hinten – also unterschieliche Reifengrößen die auch genehmigt sind). Am besten wird auf allen 4 Rädern der gleiche Reifen montiert. Zumindest auf einer Achse sollten identische Reifen gefahren werden. Auch eine Mischung aus Neureifen und Gebrauchtreifen ist bedenklich. Wenn das Reserverad nach 5 Jahren aus dem Kofferraum gekramt und zusammen mit einem Neureifen aufgezogen wird, so sind die Fahreigenschaften schon negativ beeinträchtigt.