Hinweisschild bei Winterreifen

Gemäß § 36 StVZO Abs. 1 (Straßenverkehrszulassungsordnung) ist bei der Verwendung von Winterreifen (M&S-Reifen) ein Hinweisschild im Blickfeld des Auto-Fahrers gefordert, wenn die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit des M&S-Reifens unter der im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt. Für den deutschen Gesetzgeber gibt es keine Ganzjahresreifen. Deshalb gilt diese Regelung bei Kfz gleichermaßen für Winterreifen und Allwetterreifen mit M+S Kennzeichnung.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die auf dem Hinweisschild angegeben werden muss, richtet sich nach dem Geschwindigkeitssymbol auf der Reifenflanke des M&S-Reifens.

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