Freigängigkeit der Felgen

Felgen, Reifen und Kompletträder müssen am Kfz montiert freigängig sein bzw. die Freigängigkeit der Räder muss gewährleistet sein. Das gilt für den Abstand zu Karosserieteilen und auch für die Bremsanlage des Kfz und alle Teile des Fahrwerks wie zum Beispiel Spurstangen, Federbeine und Träger. Auch bei extremer Kurvenfahrt darf nichts schleifen.