Die Reifen-Profiltiefe ist die Tiefe des auf der Lauffläche vorhandenen Profils. Das Reifenprofil wird zur Ableitung und Verdrängung von Wasser, Schneematsch usw. benötigt.
Die gesetzliche Reifen Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm im Hauptprofil. Das ist jedoch sehr wenig, die Gefahr von Aquaplaning ist sehr hoch.
Zur Kontrolle der Profiltiefe sind Reifen mit Abrieb-Indikatoren (Tread Wear Indicator TWI) versehen.
Sommerreifen sollten bei einer Profiltiefe von 3 mm gewechselt werden, Winterreifen bei einer Profiltiefe von 4 mm. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern genügt dem Gesetzgeber eine Profiltiefe von nur mindestens 1 mm, was ebenfalls bedenklich wenig ist.
Beim Fahren mit geringer Profiltiefe, selbst noch über dem gesetzlichen Mindestwert, kann dies zu einem Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes führen. Dazu existieren verschiedene Gerichtsurteile.
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