Die gesetzliche Mindestprofiltiefe
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Autoreifen sowie Motorradreifen beträgt 1,6 mm im Hauptprofil. Das ist jedoch sehr wenig, die Gefahr von Aquaplaning ist sehr hoch. Bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Klein- und Leichtkrafträdern genügt dem Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von mindestens 1mm, was ebenfalls bedenklich wenig ist.
Die empfohlene Mindestprofiltiefe
Bei der empfohlenen Mindestprofiltiefe wird zwischen Winterreifen und Sommerreifen unterschieden. Sommerreifen sollten noch eine Profiltiefe von Mindestens 3 mm besitzen, Winterreifen sogar 4 mm. Bei Moppedreifen sollten noch 2 mm Profil vorhanden sein.
Beim Fahren mit geringer Profiltiefe, selbst noch über dem gesetzlichen Mindestwert, kann dies zu einem Verlust oder Einschränkung des Versicherungsschutzes führen. Dazu existieren verschiedene Gerichtsurteile.
Weitere Artikel zu diesem Thema: