Wir haben auch die Mywheel W2 Felgen im Angebot. Diese schicken Alufelgen können Sie auch direkt als Mywheel W2 Kompletträder im XXL Felgen & Komplettrad Shop kaufen bzw. bestellen.

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vom:5 Oktober 2009 Tags: Alufelgen, Felgen, Kompletträder, Mywheel W2 Alufelgen, Mywheel W2 Felgen, Mywheels W2
lbs (pounds, engl. = Pfunde, Gewicht) eine amerikanische Gewichts-Maßeinheit. Da Reifen international verkauft werden, findet man z.T. die Angabe der maximalen Reifen- Tragfähigkeit in lbs.
vom:3 Oktober 2009 Tags: amerikanische Gewichts-Maßeinheit, lbs, lbs reifen, maximale Reifentragfähigkeit in lbs, pounds, Reifen, reifen lbs
Gemäß der neuen Richtlinie ECE-R 117 müssen Reifen zukünftig eine Geräusch Kennzeichnung haben und auf der Seitenflanke mit einem S (S = Sound) gekennzeichnet sein. Links neben diesem S muss die dazu gehörende Genehmigungsnummer stehen (wie bei E-Kenzeichnung und DOT). Somit wird es gewährleistet sein, dass die Geräusch-Grenzwerte eingehalten werden.
Richtlinie: 92/23/EWG in Verbindung mit 2001/43/EWG.
Ab nach Breite gestaffelten Terminen wird es dann untersagt sein, Reifen ohne die S Geräusch-Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.
Diese Termine sind:
Bei LKW- und LLKW-Reifen geht die Geräuschkennzeichnung nach Tragfähigkeit und Geschwindigkeits-Index:
LLKW-Reifen nach ECE-R 54 Tragfähigkeit gleich oder kleiner 121 (bis
1.450 Kilo) und zusätzlich Speed-Index höher oder gleich N (also 140 km/h)
Geschwindkeitskategorie unter oder gleich M (also 130 km/h)
Nicht genannt; keine Geräuschkennzeichnung vorgesehen
Wichtiger Hinweis:
Bei den Fristen für die Pflicht zur Geräuschkennzeichnung ist maßgeblich das Inverkehrbringen des Reifens und nicht das Herstellungsdatum relevant, weil es eine Umweltmaßnahme ist und dem Gesetzgeber die Altbestände völlig egal sind (so wie beim Verbot von Bleigewichten zum 1.7.2005).
Bei PKW-Reifen sind ausdrücklich alle Reifenarten betroffen (Sommerreifen, Winterreifen, Ganzjahresreifen).
Reifen mit der Geräuschkennzeichnung S können Sie in unserem Reifen Shop günstig kaufen.
Weitere Links:
vom:2 Oktober 2009 Tags: Geräusch, Geräusch Kennzeichnung, Geräuschkennzeichnung, Kennzeichnng S, Kennzeichnung, Reifen, S, Sound Kennzeichnung
Ein LLKW ist ein Leicht-Lastkraftwagen, also ein Transporter und vergleichbare Fahrzeuge.
Dannach sind die LLKW Reifen benannt.
LLKW Reifen sind nach ganz anderen Ansprüchen als ein PKW Reifen hergestellt. Sie unterliegen ja auch in der Regel viel höheren Belastungen. Also muss die Reifen Tragfähigkeit entsprechend hoch sein. Auch die Verschleissfestigkeit der Reifen muss hoch. Erwartet doch jeder Fuhrpark Betreiber eine hohe Laufleistung der Reifen seiner Transporter.
Im Reifen Shop können Sie günstig LLKW Reifen kaufen!
Weitere Infos rund um Reifen und Felgen finden Sie im Lexikon.
vom:2 Oktober 2009 Tags: LLKW, LLKW-Reifen, Reifen
Das Vorbeifahrgeräusch ist u.a. ein Prüfkriterium bei Reifentests. Bei Reifen kommt es zu unterschiedlich starken Geräuschentwicklungen. Die Lautstärke eines abrollenden Reifens wird gemessen, verglichen und in Dezibel (A) angegeben. Je leiser der Reifen ist, desto angenehmer in die Geräuschkulisse im Fahrzeug. Leise Reifen bieten also Komfort. Reifen erzeugen Lautstärken von 60 bis 75 dB (A).
Bei bestimmten Reifen ist / wird die Geräuschkennzeichnung S vorgeschrieben.
Weitere Links:
vom:2 Oktober 2009 Tags: Geräuschentwicklung, Lautstärke, Reifen, Vorbeifahrgeräusch, Vorbeifahrgeräusch Reifen
Der Reifen beim fahrenden Auto oder Motorrad erzeugt Abrollgeräusche und Luftgeräusche (Airpumping). Je nach Konstruktion und Profilart bzw. Profilgestaltung der Reifen gibt es laute und leise Reifen. Je leiser der Reifen ist, desto angenehmer in die Geräuschkulisse im Fahrzeug. Leise Reifen bieten also Komfort. Die Lautstärke eines abrollenden Reifens wird häufig auch bei Reifentests ermittelt und verglichen (Vorbeirollgeräusch und Innengeräusch). Die Maßeinheit für die Lautstärke (Schallpegel) ist Dezibel (A). Reifen erzeugen Lautstärken von ca. 60 bis 75 dB (A).
Bei einigen Reifen wird bzw. ist nun eine Geräuschkennzeichnug S vorgeschrieben.
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vom:2 Oktober 2009 Tags: Abrollgeräusche, Geräusch, Geräuschentwicklung von Reifen, Lautstärke, leise Reifen, Reifen, Reifengeräuschentwicklung
Gemäß der neuen Richtlinie ECE-R 117 müssen Reifen zukünftig eine „Sound“
Kennzeichnung haben und auf der Seitenflanke mit einem S gekennzeichnet sein. Links neben diesem S muss die dazu gehörende Genehmigungsnummer stehen (wie bei E-Kennung und DOT). Somit wird es gewährleistet sein, dass die neuen Sound-Grenzwerte eingehalten werden.
Richtlinie: 92/23/EWG in Verbindung mit 2001/43/EWG.
Ab nach Breite gestaffelten Terminen wird es dann untersagt sein, Reifen ohne S Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.
Diese Termine lauten:
Bei LKW- und LLKW-Reifen geht es nach Tragfähigkeit und Geschwindigkeits-Index:
LLKW-Reifen nach ECE-R 54Â Tragfähigkeit gleich oder kleiner 121 (bis
1.450 Kilo) und zusätzlich Speed-Index höher oder gleich N (also 140 km/h)
Geschwindkeitskategorie unter oder gleich MÂ (also 130 km/h)
Nicht genannt; keine Soundkennzeichnung vorgesehen
Wichtiger Hinweis:
Bei den Fristen ist maßgeblich das Inverkehrbringen des Reifens und nicht das Herstellungsdatum relevant, weil es eine Umweltmaßnahme ist und dem Gesetzgeber die Altbestände völlig egal sind (so wie beim Verbot von Bleigewichten zum 1.7.2005).
Bei PKW-Reifen sind ausdrücklich alle Reifenarten betroffen (Sommerreifen, Winterreifen, Ganzjahresreifen).
vom:2 Oktober 2009 Tags: Geräusch, Geräuschkennzeichnung, Kennzeichnung, Reifen, Sommerreifen, Sound, Soundkennzeichnung, Winterreifen
Genau genommen gibt es in Deutschland keine Winterreifenpflicht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) – §2 Abs. 3a schreibt vor (Auszug): „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbe- sondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“.
Diese Regelung ist sehr schwammig.
Österreich hat seit Januar 2008 die Winterreifenpflicht eingeführt. Die neue Vorschrift gilt jeweils vom 01. November bis zum 15. April. In diesem Zeitraum müssen bei winterlichen Bedingungen wie Eis und Schnee und Matsch alle Kfz mit Winterreifen ausgestattet sein.
Verstöße werden werden mit einem Bußgeld von 35 Euro geahndet. Es ist zudem möglich, dass die Polizei das Kfz aus dem Verkehr zieht. Kommt es ohne Benutzung von Winterreifen zu einer Gefährdung anderer, drohen Strafen bis zu 5000 Euro (in Deutschland drohen dafür 40 Euro Strafe und 1 Punkt in Flensburg).
Alternativ zur Winterbereifung dürfen auch Schneeketten genutzt werden Dass gilt jedoch nur , wenn die Straße komplett mit einer festen Eis- oder Schneedecke überzogen ist. Nur dann ist eine Beschädigung der Fahrbahn auszuschließen. Der Kfz-Teile-Service empfiehlt: Winterreifen nutzen und bei Bedarf Schneeketten aufziehen.
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Fotos: Continental
vom:2 Oktober 2009 Tags: Deutschland, Ă–sterreich, Pflicht, Winterreifen, Winterreifenpflicht, Winterreifenpflicht Deutschland, Winterreifenpflicht Ă–sterreich
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